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  Die Funksprechausbildung
     

  Folgende Sprechfunkzeugnisse können Sie erwerben:
   
  BZF II   
  BFZ II  bedeutet "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst"
  Das Sprechfunkzeugnis BFZ II erlaubt dem Inhaber, Flugsprechfunk in deutscher Sprache 
  nach Sichtflugregeln VFR ( Visual Flight Rules ) durchzuführen.
  Dieses Sprechfunkzeugnis ist für jeden Piloten obligatorisch. 
  Sie dürfen sich mit diesem Zeugnis nur im deutschsprachigen Raum bewegen.
  Jeder kann das BFZ II  erwerben und muss nicht im Besitz einer Pilotenlizenz sein.
  Er dürfte an Bord den Sprechfunk übernehmen und kann damit den Piloten unterstützen.
   
  BZF I 
  BFZ I  ist ein "Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst"
  Es erlaubt dem Inhaber Sprechfunk in deutscher und in englischer Sprache durchzuführen.
  Damit ist es dem Piloten möglich auch ins Ausland zu fliegen. ( bei entsprechender Pilotenlizenz )
  Falls der Pilot kein BFZ I oder AFZ besitzt muss bei Auslandsflügen ein Beatzungsmitglied
  mit dem entsprechendem Funksprechzeugnis an Bord sein und den Sprechfunk übernehmen.
  Eine Pilotenlizenz ist hierzu nicht erforderlich.
   
  AZF
  AFZ  bedeutet "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst"      
  Das AFZ wird im Prinzip ausschließlich für IFR Flüge ( Instrument Flight Rules ) benötigt, das sind Flüge nach Instrumentenflugregeln. ( ugs. Blindflug ) 
  Alle Verkehrspiloten und auch Privatpiloten mit Instrumentenflugberechtigung benötigen das AFZ.
  Wird ein für den Instrumentenflug zugelassene Flugzeug ohne Autopilot geflogen,
  so muss wiederum ein weiteres Besatzungsmitglied an Bord sein, welches das AFZ besitzt
  und den Flugfunk übernehmen kann. Auch in diesem Fall ist keine Pilotenlizenz erforderlich.
   
  Voraussetzungen für die Prüfung:
   
  Minderjährige benötigen die Zustimmung des ges. Vertreters
  Das Mindestalter zum Erwerb von  BFZ I  oder  BFZ II  beträgt 15 Jahre
   
  Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
   
  Anmeldung zur Prüfung
  Kopie des Personalausweises ( Sie müssen sich bei der Prüfung ausweisen )
  2 Passbilder
  Sollten Sie BFZ II schon besitzen und die Prüfung für BFZ I machen, 
  dann müssen Sie BFZ II auch einreichen
  Die Prüfungsgebühren müssen ebenfalls eingegangen sein.
 

              

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